Mitteilung: Keine Einschränkungen mehr bei der Durchführung von Generalversammlungen
Der Bundesrat hat die Einschränkungen bezüglich der Durchführung von Generalversammlungen (COVID-19-Verordnung 3) per 1. Januar 2023 aufgehoben.
Das neue Aktienrecht, das auf Anfang 2023 in Kraft tritt, erlaubt die Abhaltung von virtuellen Generalversammlungen. Dabei muss aber – im Gegensatz zu den Bestimmungen der COVID-19-Verordnung – sichergestellt werden, dass die Teilnehmenden sich in Echtzeit äussern und abstimmen können.