Licht und Schatten bei UBS

An der UBS-Generalversammlung würdigte ACTARES gewisse Fortschritte beim Thema Menschenrechte. Bei den Kundenbeziehungen befindet sich die Menschenrechtspolitik jedoch noch ganz in den Anfängen. Bei den Entschädigungen für die Topmanager hat UBS in keiner Weise auf die verbreitete Kritik reagiert. ACTARES empfahl deshalb, die Wiederwahl von Peter Spuhler, Mitglied des Entschädigungsausschusses, abzulehnen.

Vor der diesjährigen Generalversammlung der UBS fragte ACTARES in einem Brief, ob die letztes Jahr angekündigte Menschrechts-Policy eingeführt sei und welche Erfahrungen UBS damit gemacht habe. Ausserdem interessierte ACTARES, wie diese Richtlinien zu den Menschenrechten umgesetzt würden und wann darüber berichtet werde.

Schöne Grundsätze

In ihrer Antwort verwies UBS auf ihre im Handbuch 2006/2007 veröffentlichte "Erklärung zu den Menschenrechten" (Seite 170). Diese umfasst auf einer knappen halben Seite Absichtserklärungen und Zielsetzungen zu den verschiedenen Handlungsfeldern, bleibt jedoch sehr allgemein und sagt nichts zur Umsetzung im Betrieb. Weiter antwortete UBS, in einer internen Überprüfung habe sich gezeigt, dass UBS "den Verpflichtungen eines verantwortungsbewussten Unternehmens bereits heute vollumfänglich nachkomme". Im Rahmen der "Know Your Customer"-Prozesse würden auch menschenrechtsrelevante Aspekte geprüft. Für die Implementierung sei ein "Environmental and Human Rights Committee" geschaffen worden.

Konkrete und transparente Information ist nötig

An der Generalversammlung forderte ACTARES, dass diese schönen Grundsätze konkretisiert werden müssten. Über die Umsetzung und über Erfahrungen müsse ausführlich berichtet werden. ACTARES ist der Meinung, dass UBS hier übertriebene Vorsicht walten lässt und ein klareres und proaktiveres Vorgehen ihrem Ruf nur nützen würde. Stattdessen setzt sie in der Information aufs Minimum. Das von UBS geforderte Vertrauen kann nur durch klare, detaillierte und transparente Information geschaffen werden.

Ein zweites Votum von ACTARES galt den exzessiven Entschädigungen der Topmanager. ACTARES empfahl den anwesenden AktionärInnen, dem Verwaltungsrat die Decharge zu verweigern und die Wiederwahl von Peter Spuhler, Mitglied des Entschädigungsausschusses, abzulehnen.