Steuervermeidung durch Kapitalreduktion

In der letzten Zeit werden von börsenkotierten Gesellschaften immer häufiger Kapitalreduktionen durchgeführt, sei es durch Nennwertreduktionen oder durch den Rückkauf und die Vernichtung von Aktien, was vor allem für Grossaktionäre aus Steuergründen interessant ist.

Kapitalreduktionen haben unter anderem Clariant, CS Group, Galenica, Georg Fischer, Nestlé, Novartis, PSP (Immobilien), Sika, Syngenta, UBS und Zürich FS gemacht. Abgesehen davon, dass der Überfluss an Kapital darauf hinweist, dass die Verteilung der Wertschöpfung einseitig erfolgt, kann diese Mode negative gesellschaftliche Auswirkungen haben.

Nennwertherabsetzungen kommen den Aktionärinnen und Aktionären in der Regel verrechnungs- und einkommenssteuerfrei zugute. Diese können sich freuen, so von der überschüssigen Liquidität des Unternehmens zu profitieren. Die öffentlichen Haushalte, welche zum Teil tief in den roten Zahlen stecken, gehen dabei leer aus. ACTARES fühlt sich einem Stakeholder-Ansatz verpflichtet, der alle Anspruchsgruppen, also auch die öffentlichen Gemeinwesen, berücksichtigt. Können steuerfreie Ausschüttungen heutzutage verantwortet werden, wenn die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gefährdet und der soziale Zusammenhalt bedroht ist?

Der Abbau öffentlicher Leistungen und daraus entstehende soziale Spannungen können mittel- und längerfristig auch die materiellen und immateriellen Existenzgrundlagen der Unternehmen und der Aktionärinnen und Aktionäre bedrohen. Deshalb sollte über die fiskalischen Auswirkungen von Kapitalreduktionen informiert und diskutiert werden. Die Generalversammlung des Unternehmens sollte in Kenntnis dieser Auswirkungen über Kapitalreduktionen entscheiden können. Zudem sind alle Aktionärinnen und Aktionäre unabhängig von ihrer ethischen Einstellung daran interessiert, dass die Schwelle für die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes nicht erhöht wird. Durch Nennwertherabsetzungen ohne gleichzeitige Revision der Statuten steigt sie massiv an.

ACTARES beabsichtig deshalb bei ausgewählten Unternehmen folgende Fragen zu stellen:

  • Hat die geplante Kapitalreduktion einen Einfluss auf Steuern und Abgaben, welche das Unternehmen selber der Gemeinde, dem Kanton und dem Bund schuldet?
  • Wie viel Steuern würden den erwähnten Körperschaften entgehen?
  • Welchen Einfluss hätte der zur Abstimmung kommende Vorschlag auf das Recht der Aktionärinnen und Aktionäre, Verhandlungsgegenstände traktandieren zu lassen? Sind Massnahmen vorgesehen, um die heutigen Aktionärsrechte zu sichern?