Soll gegen Sonova geklagt werden?

Normalerweise sucht ACTARES den Dialog mit den Verantwortlichen eines Unternehmens und hat kein Interesse an rechtlichem Vorgehen. ACTARES will die Wahrnehmung der Verantwortung in den Mittelpunkt des Wirtschaftens stellen. Nach UBS steht nun aber auch Sonova im Fokus der Justiz und der Finanzmärkte (siehe Seite 8).

ACTARES im Dilemma

Soll ACTARES seine Mitglieder auffordern, sich an Gerichtsverfahren zu beteiligen? Die Antwort lautet eindeutig nein. ACTARES berät seine Mitglieder nicht bei der Verwaltung ihres Vermögens, weder im Hinblick auf Finanzinstitute oder -dienstleister noch bei konkreten Investitionsentscheiden - und schon gar nicht bei der Ausübung ihrer Rechte. Hingegen hat ACTARES die Pflicht, seine Mitglieder über die zur Auswahl stehenden Handlungsmöglichkeiten zu informieren und interessierte Personen bei Vorstössen zu unterstützen, die im Alleingang kaum zu bewältigen sind.

Der richtige Moment

In einem Fall wie Sonova, wo eine ausreichende Anzahl Personen an einem Verfahren interessiert ist, ist rasches Handeln gefragt. Aus diesem Grund wird ACTARES, wie bereits in der Vergangenheit, als Drehscheibe zwischen interessierten Mitgliedern und einer Anwaltskanzlei fungieren, die in der Lage ist, den Fall zu übernehmen.

Nützliche Hinweise

Mit Blick auf eine mögliche Klage gegen das Management von Sonova besteht Kontakt zwischen ACTARES und Rechtsanwalt Leandro Perucchi von der Zürcher Kanzlei Rüd Winkler Partner AG. Die Option einer Zusammenarbeit mit anderen Gruppen von Klägerinnen und Klägern in der Europäischen Union und in den USA wird sorgfältig geprüft.

Anspruch auf Schadenersatz können grundsätzlich Anlegerinnen und Anleger geltend machen, die zwischen dem 15. November 2010 und dem 16. März 2011 Sonova-‑Aktien gekauft haben. Interessierte Personen können sich anhand des beigelegten Formulars bei ACTARES melden. Das Formular steht auch auf der Website von ACTARES unter der Rubrik «Dokumente» zum Download bereit.