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ACTARES gegen Entlastung bei Sonova

An der Sonova-Generalversammlung vom 21. Juni 2011 stimmen die Aktionärinnen und Aktionäre über die Entlastung der nicht geschäftsführenden Mitglieder des Verwaltungsrates ab. ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, lehnt die Entlastung ab und empfiehlt allen Anteilseignern, dies ebenfalls zu tun. Solange die laufende Untersuchung über mögliche Insiderdelikte nicht abgeschlossen ist, kann über die Verantwortung der betroffenen Personen nur spekuliert werden.

Der Verwaltungsrat von Sonova beantragt den Aktionärinnen und Aktionären des Unternehmens, seinen nicht geschäftsführenden Mitgliedern an der Generalversammlung vom 21. Juni 2011 die Entlastung zu erteilen. Aber selbst mit dieser Einschränkung ist der Antrag auf Entlastung aus der Sicht von ACTARES inakzeptabel. Die Vereinigung der AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften lehnt den Antrag ab und ruft alle Anteilseigner auf, diesen auch abzulehnen.

Am 16. März 2011 gab Sonova eine Gewinnwarnung heraus. Als Grund dafür nannte das Unternehmen den Rückruf eines Hörimplantats der Tochterfirma Advanced Bionics. In den Tagen vor der Gewinnwarnung hatten Mitglieder des Managements von Sonova an der Schweizer Börse zahlreiche Aktienpakete verkauft. In der Folge wurde eine Untersuchung eingeleitet, die den Vorwurf des Insiderhandels prüfen sollte. Sowohl der CEO als auch der Finanzchef von Sonova haben das Unternehmen inzwischen verlassen. Unternehmensgründer Andy Rihs trat als Vorsitzender des Verwaltungsrates zurück und wird künftig nur noch einfaches Mitglied sein.

Sowohl die Faktenlage als auch die Verantwortungsfrage sind noch längst nicht geklärt. Es ist nicht auszuschliessen, dass nach Abschluss der laufenden Untersuchungen den nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Verwaltungsrats mangelnde Sorgfalt oder Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflichten vorgeworfen wird. Unter diesen Umständen ist eine Entlastung schlicht verfrüht.