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Nestlé: Nein zum Nachhaltigkeitsbericht, trotz guter Klimastrategie

Actares ist zufrieden mit der Klimastrategie von Nestlé – lehnt den Nachhaltigkeitsbericht aber trotzdem ab, weil bei der Lebensmittelsicherheit und dem Umgang mit Stakeholdern erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Anlässlich der Generalversammlung 2026 von Nestlé am 16. April anerkennt Actares, Aktionärinnen und Aktionäre für mehr Konzernverantwortung, dass das Unternehmen beim Thema Klimaschutz gut unterwegs ist. Die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen stimmt überein mit den gesetzten und extern validierten Zielen. Nestlé berichtet über seine Emissionen gemäss dem etablierten Standard nach Aktivitätskategorien, was Vergleiche mit anderen Unternehmen erlaubt. Zusätzlich beziffert das Unternehmen die Emissionen aber auch nach Bereich der Wertschöpfungskette. Mit Abstand am meisten Emissionen entstehen bei der Produktion von landwirtschaftlichen Rohstoffen. In diesem Bereich soll die Emissionsreduktion vor allem gelingen durch regenerative Landwirtschaft und natürliche CO2-Senken in der Lieferkette. Nestlé hat ausserdem eine baldige Aktualisierung der Klima-Roadmap von 2023 angekündigt.

Actares wird an der Generalversammlung auch kritische Fragen stellen: Könnte Nestlé transparenter berichten, wie weit die Umsetzung der regenerativen Landwirtschaft in der Lieferkette gediehen ist? Wie werden zuliefernde Kleinbauern abgesichert gegen fallende Rohstoffpreise? Wird Nestlé daran festhalten, Kleinkindernahrung im globalen Süden mit mehr Zucker zu versetzen als im Norden?

Zu den Abstimmungspositionen von Actares: Obwohl der Leistungsausweis beim Klima die Ansprüche von Actares erfüllt, ist Nestlé noch immer in verschiedene Skandale, Rechtsfälle oder unethische Praktiken verwickelt – vor allem bei der Lebensmittelsicherheit und dem Umgang mit Stakeholdern. Actares lehnt deshalb sowohl den Nachhaltigkeitkeitsbericht wie auch die Entlastung des Verwaltungsrats ab.

Bei den Wahlen in den Verwaltungsrat stimmt Actares gegen die Neuwahl von Thomas Jordan in den Verwaltungsrat. Auf Anfang 2026 hat Actares seine Kriterien für potenzielle Interessekonflikte verschärft und fordert nun für einen Wechsel von Bundesverwaltung, Bundesrat, einer kontrollierende Instanz des Bundes oder der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den Verwaltungsrat eines börsenkotierten Unternehmens eine Cooling-off-Periode von mindestens zwei Jahren. Bei Thomas Jordan, dem ehemaligen Präsidenten des Direktoriums der SNB, sind diese zwei Jahre noch nicht verstrichen. Andererseits begrüsst Actares die Tatsache, dass der neue CEO, entgegen der bisherigen Praxis nicht im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Damit beherzigt Nestlé endlich einen Corporate-Governance-Grundsatz, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass der Beaufsichtigte nicht Teil des Gremiums sein kann, das ihn beaufsichtigt. Actares hofft, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

Wegen der Höhe der Vergütungen und einem Anteil variabler Vergütungen von über 50 Prozent empfiehlt Actares sämtliche Vergütungstraktanden zur Ablehnung, einschliesslich Vergütungsbericht und Wiederwahl amtierender Mitglieder des Vergütungsausschusses. Den übrigen Traktanden kann Actares zustimmen.