Seitenblick: Steuerlotterie

von Roby Tschopp

Die Unternehmenssteuerreform II, die laut offizieller Verlautbarung den Familienunternehmen das Leben erleichtern soll und am 24. Februar 2008 vom Stimmvolk knapp angenommen worden war, entfaltet 2011 überraschende Wirkungen.

Tatsächlich können auch börsenkotierte Unternehmen deren Bestimmungen voll ausschöpfen. Reserven aus Kapitaleinlagen – so genannte Agio-Reserven – können nämlich verrechnungs- und einkommenssteuerfrei an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden. Also Freibier für alle? Weit gefehlt: Im Unterschied zu Swiss Re, Credit Suisse, Zurich Financial Services und Konsorten haben gewisse Unternehmen wie Swisscom, Adecco oder Syngenta praktisch keinen Handlungsspielraum.

Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen Aspekt bei ihren Investitionsentscheiden nicht berücksichtigen konnten, wähnen sich bei der Lottoziehung – nun zeigt sich, ob sie richtig getippt haben. Leider hinkt der Vergleich: Während die Gewinne der Landeslotterien gemeinnützigen Zwecken zufliessen, wird hier die Zeche vom Bund, sprich: von der Allgemeinheit bezahlt.