Abstimmungskriterien zu Vergütungen

Übertriebene Managerlöhne und Boni setzen falsche Anreize und behindern eine langfristig orientierte Geschäftsführung. Actares setzt deshalb klare Grenzen.

Die überhöhten Vergütungen der Konzernspitzen bei den SMI-Unternehmen sorgten während der Generalversammlungssaison regelmässig für Schlagzeilen. Actares will Geschäftsführungen, die nur am schnellen Geld interessiert sind, stoppen. Folgende Grundsätze fliessen in die Abstimmungsempfehlungen ein:

  • Grundlohn, Boni plus variable Vergütung nach Beteiligungsplänen müssen der Generalversammlung einzeln vorgelegt werden.
  • Für einen Verwaltungsrat (VR) dürfen sich keine Anreize aus dem operativen Geschäft ergeben. Actares lehnt variable Vergütungen für den VR ab.
  • Fixe Vergütungen sollen in einer Vorabstimmung für das laufende Geschäftsjahr und einzeln für jedes Organ genehmigt werden.
  • Boni sowie variable Vergütungen aus Beteiligungsplänen sollen nachträglich genehmigt werden, in voller Kenntnis des Geschäftsgangs und des entsprechenden Jahresberichtes.
  • Wünschenswert wäre eine Teil- oder Gesamtauszahlung der Vergütung in Form von Aktien.

Sinnvolle Obergrenzen

Für Verwaltungsratspräsidierende akzeptiert Actares ein Jahresgehalt von maximal 1 Mio Franken; für alle weiteren Verwaltungsratsmitglieder höchstens eine halbe Million. Bei der Geschäftsleitung darf der fixe Anteil der Vergütung bei niemandem 1,5 Mio Franken übersteigen, und die variablen Vergütungskomponenten dürfen höchstens die Hälfte davon ausmachen.

Auch dieses Jahr erreichten die Vergütungen bei zahlreichen Unternehmen ein Vielfaches des von Actares tolerierten Maximums und wurden deshalb abgelehnt.

Actares Abstimmungskriterien.