Ein Gericht für Aktiengesellschaften

Dass die Schuldigen des UBS-Debakels nicht vor Gericht müssen, ist nicht mehr zu ändern. Damit sich solches in Zukunft nicht wiederholt, schlägt ACTARES die Schaffung einer speziellen Gerichtsbarkeit vor.

Zivilklagen von Privatpersonen oder Pensionskassen gegen Grossunternehmen einzureichen ist hierzulande theoretisch wohl möglich, praktisch aber nicht umsetzbar. Dies muss sich ändern.

Vorbild Mietgericht

Angesichts des Kräfteungleichgewichts im Mietverhältnis – welches mit demjenigen zwischen Aktionären und Unternehmensführung durchaus vergleichbar ist – wurden die kantonalen Mietgerichte geschaffen. Damit wurden die formalen oder finanziellen Hürden, mit denen sich geschädigte Mieterinnen und Mieter konfrontiert sehen, aus dem Weg geräumt oder zumindest deutlich vermindert.

Bewährte Lösung

Diese Institution hat sich bewährt: Zum einen ermöglicht sie die Entwicklung einer Rechtsprechung ausgehend von Fällen, die isoliert betrachtet zu wenig wichtig wären. Zum andern hält sie den Respekt vor Sanktionen aufrecht, der leider nötig ist, um dem Recht Geltung zu verschaffen. Die 100 000 Franken Busse dagegen, die die Schweizer Börse am 14. Januar 2011 gegen UBS ausgesprochen hat, haben sicher keine abschreckende Wirkung. ACTARES fordert deshalb die Errichtung einer Gerichtsbarkeit auf Bundesebene für Streitigkeiten zwischen börsenkotierten Unternehmen oder deren Organen und ihren Anteilseignern.

Behördliche Autorität

Diese Gerichtsbarkeit ist zwingend der behördlichen Autorität zu unterstellen, denn nur diese kann die Verfahrensgerechtigkeit und den Vollzug der Sanktionen gewährleisten. Eine private Schlichtungs- oder Mediationsstelle wie diejenige der von den Banken selbst eingerichteten Ombudsstelle wäre dazu nicht in der Lage.