Beiträge an ACTARES steuerbefreit

ACTARES ist seit 2004 im Kanton Genf, dem Sitz des Vereins, als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Steuerpflicht befreit. Gemäss schweizerischer Steuerusanz müssten die anderen Kantone diesen Status bereits anerkannt haben, auch wenn ACTARES bis heute noch nicht auf der Liste der Schweizerischen Steuerkonferenz aufgeführt ist.

Spenden an ACTARES und oftmals auch die Mitgliederbeiträge sind somit im Steuerkanton abzugsberechtigt. Sollte die Steuerbehörde Ihres Kantons jedoch Ihre Abzüge nicht anerkennen wollen, bitten wir Sie, das ACTARES-Sekretariat entsprechend zu informieren, damit wir gezielte Schritte unternehmen können.