Grundsätze und Kriterien zur Ausübung der Stimmrechte 2026

Die Grundsätze zur ESG-Performance und die Kriterien zur Ausübung der Stimmrechte sind für Actares die massgebenden Referenzen, sowohl für den Dialog mit Unternehmen als auch für die Analyse der Berichterstattung, der Anträge an die Generalversammlungen und die Empfehlungen zur Ausübung der Stimmrechte. Grundsätze und Abstimmungskriterien werden jährlich in einem mehrstufigen Prozess evaluiert und falls nötig angepasst. Die wichtigsten vom Vorstand in seiner Dezember-Sitzung beschlossenen Präzisierungen sind:

Ämterkumulierung

Ein einziges zusätzliches Verwaltungsrats-Mandat in einem börsenkotierten Unternehmen für die Präsidentin oder den Präsidenten ist zulässig. CEO oder CFO-Mandate oder ein weiteres Präsidium bei börsenkotierten Unternehmen sind ausgeschlossen. Drei zusätzliche VR-Mandate in börsenkotierten Unternehmen oder ein CEO- oder CFO-Mandat bei einem börsenkotierten Unternehmen für die anderen VR-Mitglieder. Diese Regeln können nach Ermessen von Actares auch angewendet werden auf Mandate bei nicht-kotierten Gesellschaften, die bezüglich Grösse und Komplexität mit Unternehmen im SMI vergleichbar sind.

Cooling-off-Periode

Ein Wechsel von der Bundesverwaltung, dem Bundesrat, der Schweizerischen Nationalbank oder einer kontrollierende Instanz des Bundes in den Verwaltungsrat wird nur nach einer Cooling-off-Periode von mindestens zwei Jahren genehmigt.

Actares-Abstimmungskriterien 2026