ACTARES-Richtlinien für Abstimmungen an den Generalversammlungen von Unternehmen

ACTARES-Mitglieder können ihre Stimmrechte an ACTARES delegieren. Dank eigener Aktien verfügt ACTARES selber über Stimmrechte.

ACTARES lässt sich bei der Ausübung der Stimmrechte von den Prinzipien leiten, welche in der ACTARES-Charta und in der Präambel zu den Statuten formuliert sind.

Falls ACTARES nicht selber an einer Generalversammlung teilnehmen kann, gilt für die eigenen wie für die anvertrauten Stimmrechte folgendes Vorgehen:

  • ACTARES delegiert die Stimmrechte mit entsprechenden Weisungen an die unabhängige Stimmrechtsvertretung, oder
  • ACTARES delegiert die Stimmrechte an einen Verein oder eine Organisation mit ähnlichen Zielen.

Richtlinien für Abstimmungen

  1. ACTARES stimmt JA oder NEIN; eine Stimmenthaltung wird nach Möglichkeit vermieden. Eine allfällige Stimmenthaltung ist zu begründen.

  2. Wenn der Jahresbericht und die Jahresrechnung offensichtlich nicht genügend transparent sind, kann ACTARES diese ablehnen. Sind die Informationen des Unternehmens bezüglich Nachhaltigkeit, Sozialem und Umwelt nicht ausreichend oder überhaupt nicht vorhanden, kann ACTARES den Jahresbericht ablehnen. Wenn die Unternehmensführung offensichtlich soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeit sowie die Grundprinzipien der Menschenrechte nicht respektiert, kann ACTARES den Jahresbericht ebenfalls ablehnen.

  3. Hat ACTARES im Laufe des Jahres auf Anfragen keine ausreichende Antwort erhalten oder wurden Voten von Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung nicht in befriedigender Weise beantwortet, erteilt ACTARES dem Verwaltungsrat keine Décharge.

  4. Wenn bei der Verwendung der Wertschöpfung die unterschiedlichen Interessen der Anspruchsgruppen, d. h. des Unternehmens (Investitionen in die eigene Weiterentwicklung), der Mitarbeitenden, der Aktionärinnen und Aktionäre, der Konsumenten und Konsumentinnen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen nicht ausgewogen berücksichtigt werden, behält sich ACTARES vor, die Anträge für die Verwendung des Bilanzgewinns und für die Ausschüttung der Dividenden abzulehnen.

  5. Wenn bei Wahlen in den Verwaltungsrat keine annehmbare Vertretung der Geschlechter vorgesehen ist, kann ACTARES die vorgeschlagenen Kandidaturen ablehnen. Das Stimmverhalten ist zu begründen. ACTARES stellt sich dagegen, dass eine Person gleichzeitig das Präsidium des Verwaltungsrates und der Generaldirektion (CEO) innehat. Die Wahlen in den Verwaltungsrat haben einzeln zu erfolgen.

  6. ACTARES legt bei Statutenänderungen Wert darauf, dass die einzelnen Anträge nicht als Paket vorgelegt werden.

  7. ACTARES unterstützt jeglichen Antrag, welcher die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre stärkt, vor allem diejenigen der Kleinaktionärinnen und Kleinaktionäre. Gegebenenfalls stellt ACTARES entsprechende Anträge.