E-Voting, Vereinfachung mit Tücken

Spätestens ab 2015 sollten die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Stimmrechtsanweisungen für die Generalversammlungen elektronisch abgeben können. Leider weisen die dafür bereitgestellten Internetplattformen einige Makel auf und erschweren den Abstimmungsvorgang eher. Bei gewissen Unternehmen verfällt durch die Anmeldung zum E-Voting sogar die Möglichkeit, sich an der Generalversammlung durch eine andere Person vertreten zu lassen.

Um künftig eine reibungslose Abwicklung der Stimmrechtsdelegationen zu ermöglichen, hat ACTARES deshalb Unternehmen zu ihrer Organisation des E-Votings befragt. Von den angeschriebenen 34 Firmen haben 28 geantwortet. Sechs von ihnen bieten 2014 E-Voting an, fünf wollen es später einführen und 17 haben sich noch nicht entschieden.

Nur bei Adecco können Stimmrechte über die E-Voting-Plattform an eine andere Person delegiert werden. Bei acht Unternehmen ist dies nicht möglich und 19 sind diesbezüglich noch unsicher. Vorerst also noch keine rosigen Aussichten. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens die verbleibenden Unternehmen Systeme einführen, welche die Stimmrechtsabgabe tatsächlich vereinfachen.