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ACTARES ist erfreut über den Erfolg der Abzockerinitiative und fordert zügige Umsetzung

ACTARES begrüsst die Stärkung der Aktionärsrechte durch die Annahme der Initiative „gegen die Abzockerei“. Das Parlament ist nun in der Pflicht, die Bestimmungen der Initiative so schnell wie möglich ins Recht zu überführen.

ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, ist hocherfreut über die deutliche Annahme der eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Vom Parlament erwarten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nun, dass es ohne Verzug die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausarbeitet. Diese Aufgabe wird dadurch vereinfacht, dass die bisherigen Beratungen im Parlament und der indirekte Gegenvorschlag bereits eine gute Arbeitsgrundlage darstellen.

Mit der Abstimmung vom 3. März ist eine jahrelange Auseinandersetzung zu Ende: Vor über sieben Jahren lancierte Unternehmer und Ständerat Thomas Minder die Initiative. Vor fünf Jahren wurde sie offiziell eingereicht. ACTARES hat die Initiative von der Unterschriftensammlung bis zum Abstimmungskampf unterstützt.

Dem unermüdlichen Einsatz von Thomas Minder ist ein Quantensprung im Aktienrecht zu verdanken. Auch wenn der Gegenvorschlag zu deutlichen Verbesserungen geführt hätte, fehlten wichtige Punkte, die nun dank der Initiative Gesetz werden:

  • Die direkte Wahl des Präsidiums des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung.
  • Die zwingende jährliche Wahl des Verwaltungsrates.
  • Ein strenges Verbot von Antrittsprämien und Abgangsentschädigungen sowie Fusionsboni.
  • Die Forderung an die Pensionskassen, ihr Stimmrecht zu nutzen.

ACTARES ist überzeugt, dass der Souverän durch die Verbesserung der Aktionärsrechte den Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt hat.