COVID-19: Wichtige Mitteilung für Delegierende

In Bezug auf Generalversammlungen bleibt das aktuelle COVID-19-Regime auch nach der Aufhebung der besonderen Lage per 1. April 2022 bestehen. Das heisst: Generalversammlungen dürfen weiterhin und bis zum Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision am 1. Januar 2023 unter Ausschluss des Publikums stattfinden. In diesem Fall können Sie Ihre Stimmrechte nur elektronisch ausüben oder müssen sie an die unabhängige Stimmrechtsvertretung delegieren, ohne die Möglichkeit einer Delegation an Dritte.

Wenn Sie die Positionen von Actares trotzdem unterstützen wollen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schicken uns so bald wie möglich das leere, aber unterschriebene Vollmachtsformular. Actares füllt dieses aus und schickt es an die unabhängige Stimmrechtsvertretung.

  2. Sie übernehmen die Abstimmungspositionen von Actares und stimmen selbst ab, per Brief oder elektronisch. Die Abstimmungspositionen von Actares zu SMI-Unternehmen sind spätestens eine Woche vor der Generalversammlung auf unserer Website verfügbar.

Falls Sie Fragen haben, wird Ihnen die die Geschäftsstelle gerne weiterhelfen, über info@actares.ch oder 031 371 92 14.